Der Polizeiarbeitskreis der CDU übt heftigste Kritik am Berliner Antidiskriminierungsgesetz des Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne).

Worum geht es? Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches den Rechtsschutz gegenüber diskriminierendem Verwaltungshandeln lediglich durch Vorliegen einer Vermutung möglich macht. Gemäß Paragraph 7 des Berliner LDAG, müssen lediglich Tatsachen glaubhaft gemacht werden, die eine Diskriminierung „wahrscheinlich“ machen. Mit diesem Gesetz wolle Berlin eine „Kultur der Wertschätzung von Vielfalt“ fördern. So steht es jedenfalls in der Berliner Zeitung vom Mai dieses Jahres. Das Ziel sei, dass Verwaltungen ihr bisheriges Verhalten auf mögliche Diskriminierungen hin reflektieren. Dafür sieht das  Gesetz sogar eine faktische Beweislastumkehr vor. Nach Paragraph 6 LDAG, darf derjenige, der das Antidiskriminierungsgesetz in Anspruch nimmt, nicht benachteiligt werden - das sog. Maßregelungsverbot. Heißt, der Beamte selbst ist dafür verantwortlich, den Vorwurf zu entkräften.

Und genau hier sehen die Polizisten das Problem. Jetzt reichen nicht nur sogar bereits Vermutungen für eine Schadensersatzklage aus, sondern es wird sogar noch die Beweislast umgekehrt.

„Aus diesem Grund sehen wir ein solches Gesetz als äußerst fragwürdig und nicht im Sinne eines rechtsstaatlichen Verfahrens“ so Rainer Staib, Landesvorsitzender des Arbeitskreises der Polizei.

Bisher galt überwiegend, dass die Beweispflicht beim Kläger liegt - allein schon aus dem Grund, dass sich Gerichte nicht mit offensichtlich haltlosen Anschuldigungen beschäftigen müssen. Ein weiteres Problem sehen wir darin, dass Beamte, gegen die wegen einer solchen Anschuldigung ermittelt wird, auch disziplinarische Folgen zu befürchten haben. Während dieser Zeit sind Entwicklungen innerhalb deren Laufbahn  nicht möglich.

Es liegt ja in der Natur der Sache, dass Maßnahmen der Polizei beim davon Betroffenen nicht immer auf Zustimmung stoßen, so Staib. Hierbei kann es zu einem Gefühl der Diskriminierung kommen. Dies ist jedoch ein persönliches Empfinden, was sich in den allermeisten Fällen im Nachhinein sofort entkräften lässt. Dafür jetzt einen aufwendigen Klageweg zu ermöglichen halten wir schlichtweg für unverhältnismäßig, so Staib.

Dieses Gesetz betrifft nicht unmittelbar die Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg. Aber vor allem die Bereitschaftspolizei könnte bei ihren Einsätzen zur Unterstützung der Berliner Kollegen von der neuen Rechtslage betroffen sein.

„Aus diesem Grund fordern wir die Landespolitik dazu auf, dies zu klären“.

„Diskriminierung ist nicht tragbar und darf auch in der Polizei nicht geduldet werden“, so der Landesvorsitzende.

Aber auch hier gelten in erster Linie Unschuldsvermutung und die Tatsache, dass jedwede Anschuldigungen auch bewiesen werden müsse. „Dieses Gesetz ist ein klarer Vertrauensbruch gegenüber der Polizei und zeigt leider wieder einmal mehr das Misstrauen der Grünen gegenüber seinen Sicherheitskräften“, so Rainer Staib.

Rainer Staib,

Landesvorsitzender


 
 
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