Zutiefst betroffen zeigt sich der AK Polizei über den Tod des Kollegen des Einsatzzuges Mannheim. Es ist eine Tragödie, was in Mannheim passiert ist. Es zeigt, welche Gefahren in unserem Beruf stecken. Die Gesellschaft hat sich verändert und dies muss angesprochen werden und zum Nachdenken bewegen. Unsere Gedanken sind bei den Kollegen und bei den Angehörigen. Ihnen wünschen wir viel Kraft in dieser schweren Zeit. Wir müssen alles dafür tun,solche Taten in Zukunft zu verhindern und unsere Kolleginnen und Kollegen bestmöglich zu schützen.

 

CDU AK Polizei fordert seine Parteikollegen dazu auf, im Bundestag auf jeden Fall gegen den Gesetzentwurf zu stimmen. Die Regierungsparteien werden aufgefordert, sich wenigstens zu enthalten – wenn sie verantwortungsbewusst handeln wollen.

„Eine generelle Legalisierung von Cannabis ist der falsche Weg und wiegt die Konsumenten in eine Sicherheit - bezüglich der Abhängigkeit - die es schlicht nicht gibt“, so der CDU AK Polizei Landesvorsitzende Rainer Staib.

Einige Fachleute weisen nicht umsonst darauf hin, dass Cannabis, vor allem bei Jugendlichen, ein Potential zur psychischen Abhängigkeit hat und dadurch eine Cannabis-Sucht hervorrufen kann. Auch könnten durch den Konsum unangenehme Folgeerkrankungen und Schäden auftreten. Genüge anfangs noch ein einziger Joint, um die gewünschte berauschende Wirkung zu erzielen, so würden dafür später zwei oder drei Joints benötigt. Im Extremfall tritt irgendwann eine gewisse „Gewöhnung“ an die Wirkung der Droge ein und ein Entspannen ohne zu kiffen wird fast unmöglich – ein Teufelskreis beginnt, sei des Öfteren zu lesen, so Staib.

„Was jetzt beschlossen wurde, ist pure Ignoranz dieser Faktenlage und den aktuellen Entwicklungen“, so Staib.

Der AK Landesvorsitzende kann seine Kritik nur noch einmal wiederholen. Die geplanten Regelungen seien weder gesundheitlich verantwortungsbewusst, noch vereinfachen sie die aktuell geltende Rechtsnorm und somit die Strafverfahren. Im Gegenteil, so der Polizeibeamte. „Es werden neue Gesetze notwendig und ein Bürokratiemonster geschaffen, welches nicht im Verhältnis zum gewünschten Erfolg steht“. Die Kontrolle der neu geschaffenen Regelungen würde bei der Polizei landen, die sowieso bereits genug zu tun hätte, so Staib weiter.

Vor allem die geplante Überarbeitung des THC-Grenzwertes stößt bei den Sicherheitskräften auf völligen Unverständnis. So müsse man doch froh über jeden niedrigen Grenzwert bei Drogen sein und nicht darüber nachdenken, auf welchen Wert dieser erhöht werden könne, so Staib abschließend.

Rainer Staib,

Landesvorsitzender

                                                                                                                                                 

Wir begrüßen die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge. Dadurch wird der Missbrauch von Sozialleistungen sowie der Anreiz zur illegalen Migration verringert. Bezahlkarten sorgen aber auch dafür, dass in den Gemeinschaftsunterkünften wesentlich weniger Bargeld im Umlauf ist, somit die Sicherheit gestärkt und illegale Geschäfte verringert werden können.

Dass rechtlich weiterhin ein Teil der Leistung in Form von Bargeld zur Verfügung gestellt werden muss, ist sicher nicht ganz zielführend und sollte daher lediglich, mit einem vorher definierten Betrag, über die Karte am Automaten und nur im Inland möglich gemacht werden. Auch sollte die Karte bei Bedarf regional über die Postleitzahl begrenzt werden können. Eine Diskriminierung durch die Einführung einer Bezahlkarte, wie von Kritikern befürchtet, sehen wir durch die Ermöglichung zur Barabhebung nicht. Zudem nimmt der elektronische Zahlungsverkehr immer mehr zu, was Kartenzahlungen mittlerweile zur eigentlich gängigen Zahlungsart und Bargeld grundsätzlich unnötig macht.

Aus sicherheitspolitischer Sicht, ist die jetzt geplante bundesweite Einführung als Erfolg und ein Schritt zu einer modernen Migrationspolitik zu sehen.

Rainer Staib,

Landesvorsitzender

Die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Beate Böhlen, fordert in einer aktuellen Verlautbarung die Neuausrichtung der Polizeikultur. Böhlen begründet ihre Forderung „angesichts zahlreicher Beschwerden über die Polizei Baden-Württemberg“.

Der CDU Arbeitskreis Polizei ist über diese Aussage erschüttert und verärgert zugleich, da sie an Pauschalisierung nicht zu übertreffen ist. Es steht außer Frage, dass es bei der Polizei in Einzelfällen Fehlverhalten von Kolleginnen und Kollegen gibt. Die Polizei verfügt selbst über Kontrollmechanismen, Prozesse und Instrumente, solches Fehlverhalten zu detektieren, bewerten und in begründeten Fällen zu ahnden. Sollte der Verdacht einer Straftat gegeben sein, werden entsprechende Fälle unverzüglich der zuständigen Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. 

Was Frau Böhlen macht, ist eine Pauschalverurteilung der gesamten Polizei Baden-Württemberg anhand von Beschwerdevorfällen, deren Berechtigung häufig äußerst fragwürdig und vielfältig unbegründet ist. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller Polizeibeamtinnen und –beamten, die jeden Tag gewissenhaft und rechtlich einwandfrei, teilweise unter Einsatz von Gesundheit und Leben, ihren Dienst verrichten. Die Aussage von Frau Böhlen eignet sich allenfalls, die Stimmung gegen die Polizei aufzuheizen und mangelnde Akzeptanz für rechtmäßige polizeilichen Maßnahmen in der Bevölkerung zu schaffen, die sich im schlimmsten Fall in Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten entlädt.

Bei einer Forsa-Umfrage vom November 2022 zur Frage des Vertrauens der Bürger in verschiedene Institutionen, belegt die Polizei hinter der Berufsgruppe von Ärztinnen und Ärzten Platz 2. Demnach vertrauen in Deutschland 79 % (in West-Deutschland 81 %) der Menschen unserer Polizei. „Wir brauchen daher keine neue Polizeikultur bei der Polizei Baden-Württemberg“, so der Landesvorsitzende des AK Polizei, Rainer Staib. „Wir sind durchaus in der Lage, uns fortlaufend selbstkritisch zu reflektieren und wo nötig auch zu korrigieren“, so Rainer Staib abschließend.

Zudem widerlegt die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Vergleich zu den eingeleiteten Strafverfahren oder Verurteilungen die Vorwürfe von Frau Böhlen deutlich. Demnach führten 2021 bundesweit von 5.252 Ermittlungsverfahren lediglich 61 zu Strafverfahren oder Verurteilungen. Das sind etwas mehr als 1% und bedeutet im Umkehrschluss, dass knapp 99 % aller Verfahren gegen Polizeibeamtinnen und –beamte eingestellt werden. Dies zeigt das hohe Maß an Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen mehr als deutlich.

Rainer Staib,

Landesvorsitzender

Die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Beate Böhlen, fordert in einer aktuellen Verlautbarung die Neuausrichtung der Polizeikultur. Böhlen begründet ihre Forderung „angesichts zahlreicher Beschwerden über die Polizei Baden-Württemberg“.

Der CDU Arbeitskreis Polizei ist über diese Aussage erschüttert und verärgert zugleich, da sie an Pauschalisierung nicht zu übertreffen ist. Es steht außer Frage, dass es bei der Polizei in Einzelfällen Fehlverhalten von Kolleginnen und Kollegen gibt. Die Polizei verfügt selbst über Kontrollmechanismen, Prozesse und Instrumente, solches Fehlverhalten zu detektieren, bewerten und in begründeten Fällen zu ahnden. Sollte der Verdacht einer Straftat gegeben sein, werden entsprechende Fälle unverzüglich der zuständigen Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. 

Was Frau Böhlen macht, ist eine Pauschalverurteilung der gesamten Polizei Baden-Württemberg anhand von Beschwerdevorfällen, deren Berechtigung häufig äußerst fragwürdig und vielfältig unbegründet ist. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller Polizeibeamtinnen und –beamten, die jeden Tag gewissenhaft und rechtlich einwandfrei, teilweise unter Einsatz von Gesundheit und Leben, ihren Dienst verrichten. Die Aussage von Frau Böhlen eignet sich allenfalls, die Stimmung gegen die Polizei aufzuheizen und mangelnde Akzeptanz für rechtmäßige polizeilichen Maßnahmen in der Bevölkerung zu schaffen, die sich im schlimmsten Fall in Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten entlädt.

Bei einer Forsa-Umfrage vom November 2022 zur Frage des Vertrauens der Bürger in verschiedene Institutionen, belegt die Polizei hinter der Berufsgruppe von Ärztinnen und Ärzten Platz 2. Demnach vertrauen in Deutschland 79 % (in West-Deutschland 81 %) der Menschen unserer Polizei. „Wir brauchen daher keine neue Polizeikultur bei der Polizei Baden-Württemberg“, so der Landesvorsitzende des AK Polizei, Rainer Staib. „Wir sind durchaus in der Lage, uns fortlaufend selbstkritisch zu reflektieren und wo nötig auch zu korrigieren“, so Rainer Staib abschließend.

Zudem widerlegt die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Vergleich zu den eingeleiteten Strafverfahren oder Verurteilungen die Vorwürfe von Frau Böhlen deutlich. Demnach führten 2021 bundesweit von 5.252 Ermittlungsverfahren lediglich 61 zu Strafverfahren oder Verurteilungen. Das sind etwas mehr als 1% und bedeutet im Umkehrschluss, dass knapp 99 % aller Verfahren gegen Polizeibeamtinnen und –beamte eingestellt werden. Dies zeigt das hohe Maß an Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen mehr als deutlich.

Rainer Staib,

Landesvorsitzenderar

Die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Beate Böhlen, fordert in einer aktuellen Verlautbarung die Neuausrichtung der Polizeikultur. Böhlen begründet ihre Forderung „angesichts zahlreicher Beschwerden über die Polizei Baden-Württemberg“.

Der CDU Arbeitskreis Polizei ist über diese Aussage erschüttert und verärgert zugleich, da sie an Pauschalisierung nicht zu übertreffen ist. Es steht außer Frage, dass es bei der Polizei in Einzelfällen Fehlverhalten von Kolleginnen und Kollegen gibt. Die Polizei verfügt selbst über Kontrollmechanismen, Prozesse und Instrumente, solches Fehlverhalten zu detektieren, bewerten und in begründeten Fällen zu ahnden. Sollte der Verdacht einer Straftat gegeben sein, werden entsprechende Fälle unverzüglich der zuständigen Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. 

Was Frau Böhlen macht, ist eine Pauschalverurteilung der gesamten Polizei Baden-Württemberg anhand von Beschwerdevorfällen, deren Berechtigung häufig äußerst fragwürdig und vielfältig unbegründet ist. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller Polizeibeamtinnen und –beamten, die jeden Tag gewissenhaft und rechtlich einwandfrei, teilweise unter Einsatz von Gesundheit und Leben, ihren Dienst verrichten. Die Aussage von Frau Böhlen eignet sich allenfalls, die Stimmung gegen die Polizei aufzuheizen und mangelnde Akzeptanz für rechtmäßige polizeilichen Maßnahmen in der Bevölkerung zu schaffen, die sich im schlimmsten Fall in Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten entlädt.

Bei einer Forsa-Umfrage vom November 2022 zur Frage des Vertrauens der Bürger in verschiedene Institutionen, belegt die Polizei hinter der Berufsgruppe von Ärztinnen und Ärzten Platz 2. Demnach vertrauen in Deutschland 79 % (in West-Deutschland 81 %) der Menschen unserer Polizei. „Wir brauchen daher keine neue Polizeikultur bei der Polizei Baden-Württemberg“, so der Landesvorsitzende des AK Polizei, Rainer Staib. „Wir sind durchaus in der Lage, uns fortlaufend selbstkritisch zu reflektieren und wo nötig auch zu korrigieren“, so Rainer Staib abschließend.

Zudem widerlegt die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Vergleich zu den eingeleiteten Strafverfahren oder Verurteilungen die Vorwürfe von Frau Böhlen deutlich. Demnach führten 2021 bundesweit von 5.252 Ermittlungsverfahren lediglich 61 zu Strafverfahren oder Verurteilungen. Das sind etwas mehr als 1% und bedeutet im Umkehrschluss, dass knapp 99 % aller Verfahren gegen Polizeibeamtinnen und –beamte eingestellt werden. Dies zeigt das hohe Maß an Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen mehr als deutlich.

Rainer Staib,

Landesvorsitzender


 
 
 Christian Gehring
 Polizeipolitischer
 Sprecher der
 CDU Landtagsfraktion
 Thomas Blenke
 Innenpolitischer
 Sprecher der
 CDU Landtagsfraktion
 CDU Landtagsfraktion  Landes-
 arbeitskreis
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